Neuester Stand des Förderprozesses

Nachdem an alle Gemeinden der VG Glonn der vorzeitige Maßnahmenbeginn von der Regierung erteilt wurde, kann nun der nächste Schritt eingeleitet werden, nämlich die Unterschrift des Kooperationsvertrags. Dies ist sowohl beim Kooperationsvertrag zum geförderten Ausbau als auch beim Kooperationsvertrag zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der Fall.

Der eigenwirtschaftliche Ausbau erfolgt jedoch nur unter der Bedingung, dass im Zuge der sogenannten Nachfragebündelung mindestens 40% der betroffenen Haushalte einen Anschluss mit schnellem Internet wünschen.

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1.) Bestandsaufnahme

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Die Gemeinde Oberpframmern will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß der Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessiv abzuarbeiten. Der erste Schritt dient dem Einstieg in das Förderprogramm. Hierzu wird die aktuelle IST-Versorgungssituation im gesamten Gemeindegebiet auf einer Karte dargestellt.

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IST-Versorgungs-Karte / Startgeldnetz Karte


2.) Markterkundung - Bekanntmachung

Die Gemeinde Oberpframmern bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen. Die Frist läuft bis zum 10.10.2014.

Die Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

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IST-Versorgungs-Karte

Markterkundung-Bekanntmachung

Vorabinformation zur Markterkundung: VDSL Vectoring mit 100 MBit/s in Oberpframmern ab 2017 verfügbar (18.02.2015)

Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens in Oberpframmern ist eine Ankündigung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Deutsche Telekom eingegangen. Große Teile des Gemeindegebietes werden dabei bis 2017 mit modernster VDSL Vectoring Technologie ausgestattet, dieser Eigenausbau erfolgt dabei ohne finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde. Über die DSL Vectoring können Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s realisiert werden.
Für die verbleibenden Teile des Gemeindegebietes, die nicht von diesem Eigenausbau profitieren, wird im Rahmen des nun anstehenden Ausschreibungsprozesses eine entsprechende Lösung gesucht. Auch hier kann von einem Realisierungszeitraum bis 2016 ausgegangen werden.


3.) Markterkundung - Ergebnis

Die Gemeinde Oberpframmern hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes nach Nr. 4.3 ff. BbR vom 13.08.2014 bis zum 10.10.2014 die Markterkundung durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung wird in dem nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

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4.) Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern Breitbandrichtlinie - BbR) Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR

Fristverlängerung Auswahlverfahren
Die Gemeinde verlängert aus sachlichen Gründen die Frist für das Auswahlverfahren auf den 26.01.2016, 12:00 Uhr.

Fristverlängerung Auswahlverfahren
Die Gemeinde verlängert aus sachlichen Gründen die Frist für das Auswahlverfahren auf den 16.02.2016, 12:00 Uhr.

Fristverlängerung Auswahlverfahren
Die Gemeinde verlängert aus sachlichen Gründen nochmals die Frist für das Auswahlverfahren auf den 22.04.2016, 12:00 Uhr. Die Bindefrist des Angebots verlängert sich auf den 30.09.2016

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5.) Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde Oberpfrtammern definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

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7.) Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Oberpframmern entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).