1.) Bestandsaufnahme
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Stadt Ebersberg will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß der Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessiv abzuarbeiten. Der erste Schritt dient dem Einstieg in das Förderprogramm. Hierzu wird die aktuelle IST-Versorgungssituation im gesamten Gemeindegebiet auf einer Karte dargestellt.
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2.) Markterkundung - Bekanntmachung
Die Stadt Ebersberg bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.
Die Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
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3.) Markterkundung - Ergebnis
Die Stadt Ebersberg hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes nach Nr. 4.3 ff. BbR vom 08.08.2014 bis zum 26.09.2014 die Markterkundung durchgeführt.
Das Ergebnis der Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
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IST-Versorgungs-Karte nach Markterkundung
VDSL Vectoring mit 100 MBit/s in Ebersberg ab 2017 verfügbar
Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens in der Stadt Ebersberg ist eine Ankündigung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Deutsche Telekom eingegangen. Große Teile des Stadtgebietes werden dabei bis 2017 mit modernster VDSL Vectoring Technologie ausgestattet. Dieser Eigenausbau erfolgt dabei ohne finanzielle Beteiligung der Stadt. Über die DSL Vectoring können Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s realisiert werden.
Für die verbleibenden Teile des Stadtgebietes, die nicht von diesem Eigenausbau profitieren, wird im Rahmen des nun anstehenden Ausschreibungsprozesses eine entsprechende Lösung gesucht. Auch hier kann von einem Realisierungszeitraum bis 2016 ausgegangen werden.
4.) Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern Breitbandrichtlinie - BbR) Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR
Wichtige Mitteilung !
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen des Auswahlverfahrens im Bayerischen Breitbandförderprogrammes, ist uns leider ein Fehler unterlaufen.
In den Dokumenten vom 18.11.2014 bis zum 01.12.2014 (15:40 MEZ) wurden keine Leerrohre im Gemeindegebiet berücksichtigt. Da diese einen essenziellen Teil bei der Angebotsabgabe darstellen, wurden diese ab dem 01.12.2014 (15:40 MEZ) ergänzt.
Bitte beachten sie, dass durch diese Ergänzung die Bekanntmachung nochmals verlängert wurde und eine Abgabe eines Nebenangebotes nun ohne Hauptangebot möglich ist !
Das Auswahlverfahren wurde offiziell am 3.12.2014 neu gestartet um Chancengleichheit im Verfahren zu gewährleisten.
Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
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Erschließungsgebiete Stadt Ebersberg
Bekanntmachung - Auswahlverfahren (einstufig)
Vorabinformation zum Auswahlverfahren - Ergebnis
Im Rahmen des Auswahlverfahrens in der Stadt Ebersberg sind Angebote von Netzbetreibern eingegangen. Diese befinden sich momentan in der Prüfung.
5.) Auswahlverfahren - Ergebnis
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Stadt Ebersberg definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
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7.) Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Stadt Ebersberg entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).
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Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Neue Glasfaser-Hausanschlüsse
Im Rahmen des Breitbandförderprozesses wurde nun der Kooperationsvertrag mit der deutschen Telekom unterzeichnet. Die Baumaßnahmen zum Breitbandausbau sind voraussichtlich im Dezember 2016 abgeschlossen.
In den Gebieten Westerndorf, Mailing, Motzenberg, Weiding, Neuhausen und Unterlaufing ist ein FTTH Anschluss möglich, das heißt, die Glasfaserkabel können bis in die einzelnen Häuser verlegt werden. Hierzu einige Anmerkungen vorweg:
1) Der Anschluss eines Gebäudes geschieht auf rein freiwilliger und privater Basis und ist nicht Gegenstand des geförderten Ausbaus durch die Stadt Ebersberg.
2) Es besteht keinerlei Nutzungs- oder Anschlusspflicht
Besteht jetzt aber der Wunsch, ein Gebäude an das Glasfasernetz anzuschließen, um darüber später Internet-Dienste mit bis zu 200 MBit/s zu nutzen, so finden Sie hier zunächst einige grundsätzliche Informationen zum Glasfaser-Anschluss:
Die konkreten Schritte können sie hier nachlesen.
Weitere Handlungsschritte und Buchungsdaten werden hier auf der Webseite veröffentlicht.